| Soziales & Tarifpolitik

Mindestlohn: Verdienstgrenze
für Dokumentationspflicht gesenkt

Mindestlohn: Arbeitsministerin Andrea Nahles ließ die Verdienstgrenze für die Dokumentationspflicht senken.

Die ökonomische Vernunft hat sich dann doch noch durchgesetzt. Das Bundesarbeitsministerium zieht die Konsequenzen aus einer sechsmonatigen Bilanz des gesetzlichen Mindestlohns und kündigte nun an, die umstrittene Verordnung zu Mindestlohndokumentationspflichten an drei essentiellen Punkten zu ändern:

(1) Die Lohn- und Verdienstgrenze, bis zu der der Mindestlohn zu dokumentieren ist, soll von 2.958 Euro auf 2.000 Euro für regelmäßig Beschäftigte abgesenkt werden.

(2) Die Aufzeichnung von Überstunden nach dem Arbeitszeitgesetz soll nicht mehr durch den Zoll überprüft werden. Die nach dem Arbeitszeitgesetz bestehenden Verpflichtungen zur Einhaltung der Arbeitszeiten bleiben zwar bestehen, sollen aber wie früher ausschließlich durch die zuständigen Arbeitsschutzbehörden kontrolliert werden.

(3) Bei der Beschäftigung von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Kindern und Eltern des Arbeitgebers sollen ebenfalls die Aufzeichnungspflichten entfallen.

Die Dokumentationspflicht gilt danach nur noch bei Unterschreiten der Lohn- und Verdienstgrenze. Damit entfällt auch die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit von dauerhaft beschäftigten Angestellten und Polieren, deren Gehälter weit über dem Mindestlohn liegen. Die Vorschläge des Ministeriums zur Änderung der Verordnung müssen noch in den Gremien abgestimmt werden, wir berichten zeitnah über das endgültige Ergebnis.

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