Günter Schnell ist Inhaber der Schreinerei-Zimmerei Schnell in Nördlingen, die bereits 1781 erste Aufträge ausgeführt hat. Warum seine Mitarbeiter seit Jahresbeginn nur noch an vier Tagen in der Woche arbeiten und wie seine Erfahrungen damit sind, hat er uns berichtet.
Die Mitgliedsverbände der Bauwirtschaft haben am 27. Januar 2023 mit großer Mehrheit einen Tarifvorschlag für einen neuen Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie angenommen. Er tritt somit am 01. Februar 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2024.
Wie berichtet, hatte die Schlichtungsstelle am 24. März 2022 im Rahmen der Tarifverhandlungen über den Mindestlohn im Baugewerbe einen Schiedsspruch gefällt.
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre zentrale Aus- und Fachvermittlung neu organisiert und die Arbeitsmarktzulassungsteams (AMZ) ab dem 1. April 2022 in unveränderter Zuständigkeit organisatorisch der zentralen Aus- und Fachvermittlung (ZAV) zugeordnet.
Die Lohntarifverträge (West) bzw. (Ost) und die Änderungstarifverträge zum BRTV bzw. RTV haben zum Ablauf der Erklärungsfrist am 5. November 2021 die Zustimmung sowohl der Mitgliedsverbände des ZDB als auch der des HDB gefunden.
Der gesetzliche Mindestlohn hat sich ab 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro je Zeitstunde erhöht. Weitere Erhöhungen sind ab 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, ab 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und ab 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn ist jedoch für die Baubetriebe nur dann von Bedeutung, wenn keine vorrangige Anwendung des Tarifvertrages Mindestlohn gilt.
Die beiden Arbeitgeberverbände im Bauhauptgewerbe, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, haben dem Schlichterspruch mit großer Mehrheit zugestimmt. Nachdem auch die IG BAU zugestimmt hat, kann der Schlichterspruch in Kraft treten. Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 14 Monate ab 1. Mai 2020 und kann von den Tarifvertragsparteien frühestens zum 30. Juni 2021 gekündigt werden.
Bereits seit 1. April 2020 gilt ein höherer Mindestlohn in der Bauwirtschaft. Darauf sollten Zimmerer-Betriebe bei ihren aktuellen Gehaltsabrechnungen achten. Hier lesen Sie nochmals, wie die Lohnsteigerungen konkret aussehen.
Wegen der aktuellen Corona-Situation gewährt die SOKA-BAU/UKB ihren Mitgliedern einige Beitragserleichterungen. Hier lesen Sie, welche Hilfsmaßnahmen gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft beschlossen wurden. Unter anderem berechnet die SOKA-BAU/UKB für die Monate März, April und Mai 2020 keine Verzugszinsen.
Die Tarifvertragsparteien haben sich geeinigt: Ab 1. April gilt ein höherer Mindestlohn in der Bauwirtschaft. Hier lesen Sie, wie die Lohnsteigerungen konkret aussehen.