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Infos zum Widerspruch

Nach Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie einen Widerspruch - zum Beispiel gegen ein Prüfungsergebnis - elektronisch übermitteln.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten. Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich. Das heißt, Sie müssen in Ihrer Mail eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden. Mehr Infos hierzu finden Sie im nächsten Absatz.

E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

Das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür müssen Sie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwenden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Die E-Mail abschicken

Ihren Widerspruch schicken Sie dann bitte an diese E-Mail-Adresse:
info@zimmerer-neuburg-schrobenhausen.de

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